So wird der Wohnplatz finanziert

Wenn ein Kind mit einer geistigen Beeinträchtigung heranwächst, stellt sich irgendwann die Frage nach einem passenden Zuhause, das Geborgenheit bietet und gleichzeitig individuelle Förderung ermöglicht. Natürlich geht damit auch die Frage einher, wie ein solcher Wohnplatz finanziert wird. Hier möchten wir Ihnen transparent und nachvollziehbar erklären, wie die Finanzierung geregelt ist.

Die Rolle der Invalidenversicherung (IV)

In der Schweiz sorgt die Invalidenversicherung (IV) dafür, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung ein erfülltes und würdevolles Leben führen können. Die IV übernimmt dabei verschiedene Kosten: von der Pflege und Betreuung (sogenannte Hilflosenentschädigung) über medizinisch-therapeutische Leistungen bis hin zu notwendigen Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl.

Ergänzungsleistungen des Kantons

Darüber hinaus garantiert der Kanton mit Ergänzungsleistungen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung über ein Grundeinkommen verfügen, das ihnen ermöglicht, ein im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Leistungen ergänzen die Unterstützung der IV und sorgen dafür, dass ab dem 18. Lebensjahr die finanzielle Basis für ein Leben ausserhalb der elterlichen Obhut gesichert ist.

Die Stiftung Waldheim und die interkantonale Zusammenarbeit

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Stiftung Waldheim Mitglied der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen» (IVSE). Das bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderung aus der ganzen Schweiz aufnehmen können – unabhängig vom Wohnkanton. Dies schafft Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, genau den Ort zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Vorlieben passt.

Wir wissen, dass dieser Schritt mit vielen Emotionen verbunden ist. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie auf diesem wichtigen Weg zu begleiten – mit Herz, Fachwissen und einem offenen Ohr für all Ihre Fragen. Denn bei uns geht es nicht um den perfekten Wohnplatz, sondern um ein liebevolles Zuhause, in dem jeder Mensch sein Leben mit Würde, Freude und möglichst viel Selbstbestimmung gestalten kann.

Als gemeinnützige Institution erfüllt die Stiftung Waldheim den Leistungsauftrag des Kantons Appenzell Ausserrhoden:

  • Wohnen: Mehr als nur ein Wohnort – bei uns finden über 200 Menschen ein liebevolles Zuhause mit individueller Förderung und einer qualifizierten 24-Stunden-Rundum-Betreuung.
  • Tagesstruktur ohne Lohn (ToL): Sinnvolle Beschäftigung und individuelle Förderung – in unseren Werkateliers und im Rahmen der abwechslungsreichen Freizeitangebote ist jeder Tag geprägt von klaren Strukturen und bereichernden Inhalten.
  • Tagesstruktur mit Lohn (TmL): Auf dem Reithof Rüti bieten wir 15 geschützte Arbeitsplätze in den Bereichen Pferde- und Landwirtschaft sowie im Haushalt an. Der Hof ist Teil der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) und ermöglicht sinnstiftende Tätigkeiten verbunden mit der wohltuenden Kraft der Natur.. 
  • Ausbildungsplätze: Im Rahmen der IV-beruflichen Massnahmen bieten wir vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten an – darunter Abschlüsse als Pferdewart EBA, Pferdewart INSOS Pra und Hofmitarbeiter. So wird der Grundstein für eine sinnhafte berufliche Zukunft gelegt.

Finanzielle Abläufe – Transparent und gut begleitet

Damit die Finanzierung sicher und solide gewährleistet ist, erfolgt die Kostengutsprache über das Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG). Dieses wird über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) abgewickelt.

Die Bewohner-Taxen sowie die Leistungsabgeltung orientieren sich an der jährlich festgelegten Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Da die Finanzierung kantonal geregelt ist, bestimmt letztlich der Herkunftskanton der Klientin oder des Klienten die definitive Tarif-Ausgestaltung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Taschengeld: Gemeinsam mit der gesetzlichen Vertretung wird festgelegt, welcher monatliche Betrag zur Verfügung steht, damit persönliche Wünsche erfüllt und kleinere Ausgaben selbstbestimmt getätigt werden können.
Unser Ziel ist es, diesen Prozesse für Sie so klar und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite – damit der Fokus ganz auf dem Wohl der Klientin oder des Klienten liegen kann.


Sicherheit, die Vertrauen schafft – Versicherungsschutz in der Stiftung Waldheim

Ein neues Zuhause bedeutet auch, sich in jeder Situation gut aufgehoben zu fühlen – und das gilt nicht nur für die Menschen, sondern auch für persönliche Dinge, die den Alltag vertrauter machen.

Damit alle Klientinnen und Klienten gut abgesichert sind, verfügt die Stiftung Waldheim über eine kollektive Hausrats- und Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Mitgebrachtes Mobiliar und persönlicher Hausrat sind automatisch gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden versichert. So bleibt das, was wertvoll ist – ob Erinnerungsstücke, Möbel oder Alltagsgegenstände – gut geschützt. Die Kosten für diesen Versicherungsschutz werden transparent auf der Monatsrechnung ausgewiesen.

Ein sicheres Umfeld zu schaffen, bedeutet für uns nicht nur Betreuung und Geborgenheit, sondern auch, in unerwarteten Momenten Halt zu geben – für ein gutes Gefühl, das bleibt.