So wird der Wohnplatz finanziert

In der Schweiz gewährleistet die Invalidenversicherung IV, dass Menschen mit Handicap ein sinnerfülltes und würdevolles Leben führen können. Gedeckt sind etwa die Pflege- und Betreuungskosten (Hilflosenentschädigungen), allfällige medizinisch-therapeutische Kosten oder Kosten für Hilfsmittel wie etwa den Rollstuhl.

Als zweites Kostenstandbein garantiert der Kanton durch Ergänzungsleistungen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ihr Leben mit einem entsprechenden Grundeinkommen gestalten können.

Seit der Einführung der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen» (NFA) am 1. Januar 2008 ist die Stiftung Waldheim Mitglied der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen» (IVSE). Somit können wir aus der ganzen Schweiz erwachsene Menschen mit Behinderung aufnehmen.

Die Stiftung Waldheim nimmt als gemeinnützige Institution unterschiedliche Leistungsaufträge des Kantons Appenzell Ausserrhoden wahr:

  • Wohnen: Wir bieten mehr als 200 Wohnplätze mit qualifizierter 24-Stunden-Rundum-Betreuung.
  • Tagesstruktur ohne Lohn (ToL): Wir stellen Tagesstruktur-Plätze (Werkateliers und Freizeitangebote) zur Verfügung.
  • Tagesstruktur mit Lohn (TmL): Der Reithof Rüti ist der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) unterstellt und bietet 15 Arbeitsplätze in den Bereichen Pferde- und Landwirtschaft sowie im Haushalt an. 
  • Ausbildungsplätze: Im Rahmen der IV-beruflichen Massnahmen bieten wir Ausbildungen an als Pferdewart EBA, Pferdewart INSOS Pra, Hofmitarbeiter.

Die Kostengutsprache erfolgt mit dem Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG) über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.

Die Bewohner-Taxen und die Leistungsabgeltung sind von der jährlich festgelegten Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden abhängig. Die Art der Finanzierung ist wiederum kantonal geregelt und wird folglich vom Herkunftskanton der Bewohnerin bzw. des Bewohners bestimmt.

Mit der gesetzlichen Vertretung stimmen wir zudem ab, wie viel Taschengeld pro Monat zur Verfügung gestellt soll.


Versicherungen

Die Stiftung Waldheim verfügt über eine kollektive Hausratsversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung.
Für das mitgebrachte Mobiliar und den Hausrat sind somit alle Bewohnerinnen und Bewohner für Feuer-, Wasserschäden- oder Diebstahl versichert. Die Versicherungsprämie wird jeweils auf der Monatsrechnung aufgeführt.